Angesichts der Heilpraktiker Gebührenordnung (GebüH) steht Heilpraktikern ein Ausgleich hinsichtlich eigener Auslagen zu, die aufgrund eines Mehraufwands zustandekommen.
Hierzu gehört unter anderem die Anreise über 6 Stunden nach Ziffer 10.8 im Heilpraktiker Gebührenverzeichnis.
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker dürfen demnach – über ihre eigentliche Leistung hinaus – ein Wegegeld und Reisentschädigungen geltend machen. Auf diese Weise lassen sich Zeitversäumnisse sowie Mehrkosten, die zum Beispiel durch einen Hausbesuch entstehen, ausgleichen.
Die Anreise über 6 Stunden ist als Teil der Ziffer 10 – zusammen mit weiteren Abrechnungsfaktoren – wie folgt im GebüH aufgelistet:
Hausbesuche: Nebengebühren
Leistung | Ziffer | Preis € | PVO | PVU | BHS | POS |
---|---|---|---|---|---|---|
Wegegeld pro Std. bis 2 Km (Tag) | 10.1 | Bis zu 5,50 | 3,85 | 3,85 | 4,00 | 3,60 |
Wegegeld pro Std. bis 2 Km (Nacht) | 10.2 | Bis zu 10,50 | 7,16 | 7,16 | 8,00 | 7,20 |
Auslagen (Öffentliche Verkehrsmittel) | 10.3 | Erstattung | Dito | Dito | Dito | Dito |
Benutzung des eigenen Fahrzeugs | 10.4 | Zeitversäumnis | Dito | Dito | Dito | Dito |
Kilometergeld ab 2 Km (Tag) | 10.5 | 1,25 | 1,25 | 1,25 | 1,00 | 0,90 |
Kilometergeld ab 2 Km (Nacht) | 10.6 | 2,50 | 2,50 | 2,50 | 2,00 | 1,80 |
Fernbesuche über 25 Km | 10.7 | 0,25 pro Km | 0,25 | 0,25 | 0,20 | 0,18 |
Anreise über 6 Stunden | 10.8 | 10,50 – 20,50 | 10,50 | 10,50 | 16,00 | 14,40 |
- PVO: Private Krankenversicherung – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum oberen Rahmenbetrag.
- PVU: Private Krankenversicherung – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum unteren Rahmenbetrag.
- BHS: Beihilfestellen – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum unteren Rahmenbetrag (max. bis zum analogen Schwellenwert der GOÄ).
- POS: Post-Beamten Krankenkasse B – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum unteren GebüH-Rahmen (max. bis zum 1.9-fachen bzw. 1.15-fachen Satz der GOÄ, je nachdem, ob es sich um persönliche- oder Labor-Leistungen handelt).
Heilpraktiker nehmen im Falle einer individuellen Anreise – ähnlich wie bei einer Beratung an Sonn- und Feiertagen oder der Beratung bei Nacht – erhöhten Aufwand für ihre Patienten in Kauf, während ihnen des Weiteren eigene Kosten entstehen.
Folglich werden diese Eigenkosten dem Patienten berechnet. Entfernung, Anreisedauer und die Art der Anreise entscheiden dabei, inwieweit Heilpraktiker ihre eigenen Auslagen geltend machen.
Was ist das Heilpraktiker Gebührenverzeichnis?
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker listet sämtliche Leistungen und Tätigkeiten von Heilpraktikern übersichtlich in Form von Listen und Tabellen auf. Es liefert demnach grundsätzlich einen guten Überblick für Patienten, was Kosten, Therapiemaßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten betrifft.
Dieses Video erklärt in 2 Minuten, warum das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker jedoch Vor- und Nachteile mitbringt – sowohl für Patienten als auch für Heilpraktiker.
1.
Rechtlich unwirksam
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ist rechtlich nicht bindend, weshalb Heilpraktiker grundsätzlich frei über ihre Honorargestaltung entscheiden dürfen.
2.
Kosten-Rahmen veraltet
Die Kostenrahmen-Beträge im GebüH wurden seit 2013 nicht mehr angepasst, weshalb die tatsächlichen Kosten, die durch Heilpraktiker-Leistungen anfallen, zumeist höher sind.
3.
Erstattungen geringer
Da sich viele Krankenversicherer jedoch am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker orientieren, fallen Erstattungen in der Regel vergleichsweise geringer aus.
4.
Patient zahlt Differenz
Angesichts veralteter, nicht mehr zeitgemäßer Rahmen-Beträge, die in der Regel zu gering angesetzt sind, muss die Differenz vom Patienten beglichen werden.
5.
Keine Übernahme
Gesetzliche Krankenversicherer bzw. Krankenkassen übernehmen in den allermeisten Fällen gar keine Kosten für Heilpraktiker und Naturheilkunde.
6.
Zusatzversicherung
Eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker kann oftmals eine Kosten-sparende Lösung sein – insbesondere für diejenigen, die gesetzlich krankenversichert sind.