Benutzung des eigenen Fahrzeugs: Ziffer 10.4

Laut Heilpraktiker Gebührenverzeichnis (GebüH) steht Heilpraktikern eine Entschädigung als Ersatz für eigenen Auslagen zu.

Insofern gehört die Benutzung des eigenen Fahrzeugs nach Ziffer 10.4 der Heilpraktiker Gebührenordnung zu den unter Mehraufwand abgelegten Leistungen.

Heilpraktiker können ihren Patienten – über deren grundlegende Leistung hinaus – Reiseentschädigungen sowie ein Wegegeld berechnen. Denn so lassen sich Mehrkosten, die zum Beispiel durch einen Hausbesuch entstehen, ausgleichen.

Auslagen für die Benutzung des eigenen Fahrzeugs sind als Teil der Ziffer 10 – zusammen mit anderen Abrechnungspunkten – wie folgt im GebüH aufgelistet:


Hausbesuche: Nebengebühren

LeistungZifferPreis €PVOPVUBHSPOS
Wegegeld pro Std. bis 2 Km (Tag)10.1Bis zu 5,503,853,854,003,60
Wegegeld pro Std. bis 2 Km (Nacht)10.2Bis zu 10,507,167,168,007,20
Auslagen (Öffentliche Verkehrsmittel)10.3ErstattungDitoDitoDitoDito
Benutzung des eigenen Fahrzeugs10.4ZeitversäumnisDitoDitoDitoDito
Kilometergeld ab 2 Km (Tag)10.51,251,251,251,000,90
Kilometergeld ab 2 Km (Nacht)10.62,502,502,502,001,80
Fernbesuche über 25 Km 10.70,25 pro Km0,250,250,200,18
Anreise über 6 Stunden10.810,50 – 20,5010,5010,5016,0014,40
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker: Hausbesuche – Nebengebühren
  • PVO: Private Krankenversicherung – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum oberen Rahmenbetrag.
  • PVU: Private Krankenversicherung – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum unteren Rahmenbetrag.
  • BHS: Beihilfestellen – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum unteren Rahmenbetrag (max. bis zum analogen Schwellenwert der GOÄ).
  • POS: Post-Beamten Krankenkasse B – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum unteren GebüH-Rahmen (max. bis zum 1.9-fachen bzw. 1.15-fachen Satz der GOÄ, je nachdem, ob es sich um persönliche- oder Labor-Leistungen handelt).

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker nehmen während einer individuellen Anreise – ähnlich wie bei der Beratung bei Nacht oder einer Beratung an Sonn- und Feiertagen – hohen Aufwand in Kauf, während ihnen in der Folge eigene Kosten entstehen.

Demzufolge werden derartige Kosten separat in Rechnung gestellt. Anreisedauer, Entfernung und die Art der Anreise entscheiden von Fall zu Fall, inwieweit Heilpraktiker eigene Auslagen geltend machen.


Was ist das Heilpraktiker Gebührenverzeichnis?

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker listet sämtliche Leistungen und Tätigkeiten von Heilpraktikern übersichtlich in Form von Listen und Tabellen auf. Es liefert demnach grundsätzlich einen guten Überblick für Patienten, was Kosten, Therapiemaßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten betrifft.

Dieses Video erklärt in 2 Minuten, warum das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker jedoch Vor- und Nachteile mitbringt – sowohl für Patienten als auch für Heilpraktiker.

Was ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker?

Rechtlich unwirksam

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ist rechtlich nicht bindend, weshalb Heilpraktiker grundsätzlich frei über ihre Honorargestaltung entscheiden dürfen.

Kosten-Rahmen veraltet

Die Kostenrahmen-Beträge im GebüH wurden seit 2013 nicht mehr angepasst, weshalb die tatsächlichen Kosten, die durch Heilpraktiker-Leistungen anfallen, zumeist höher sind.

Erstattungen geringer

Da sich viele Krankenversicherer jedoch am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker orientieren, fallen Erstattungen in der Regel vergleichsweise geringer aus.

Patient zahlt Differenz

Angesichts veralteter, nicht mehr zeitgemäßer Rahmen-Beträge, die in der Regel zu gering angesetzt sind, muss die Differenz vom Patienten beglichen werden.

Keine Übernahme

Gesetzliche Krankenversicherer bzw. Krankenkassen übernehmen in den allermeisten Fällen gar keine Kosten für Heilpraktiker und Naturheilkunde.

Zusatzversicherung

Eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker kann oftmals eine Kosten-sparende Lösung sein – insbesondere für diejenigen, die gesetzlich krankenversichert sind.