Fernbesuche über 25 Km: Ziffer 10.7

Laut Heilpraktiker Gebührenordnung (GebüH) steht Heilpraktikern eine Entschädigung als Ersatz für eigenen Auslagen zu.

Hierzu gehören insbesondere Fernbesuche über 25 Km nach Ziffer 10.7 im Heilpraktiker Gebührenverzeichnis.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker können demnach – über ihre hauptsächliche Leistung hinaus – ein Wegegeld sowie Reisentschädigungen geltend machen. Auf diese Weise lassen sich Zeitversäumnisse und Mehrkosten, die beispielsweise durch einen Hausbesuch entstehen, ausgleichen.

Fernbesuche über 25 Km sind als Teil der Ziffer 10 – zusammen mit weiteren Auslagen – wie folgt im GebüH aufgelistet:


Hausbesuche: Nebengebühren

LeistungZifferPreis €PVOPVUBHSPOS
Wegegeld pro Std. bis 2 Km (Tag)10.1Bis zu 5,503,853,854,003,60
Wegegeld pro Std. bis 2 Km (Nacht)10.2Bis zu 10,507,167,168,007,20
Auslagen (Öffentliche Verkehrsmittel)10.3ErstattungDitoDitoDitoDito
Benutzung des eigenen Fahrzeugs10.4ZeitversäumnisDitoDitoDitoDito
Kilometergeld ab 2 Km (Tag)10.51,251,251,251,000,90
Kilometergeld ab 2 Km (Nacht)10.62,502,502,502,001,80
Fernbesuche über 25 Km 10.70,25 pro Km0,250,250,200,18
Anreise über 6 Stunden10.810,50 – 20,5010,5010,5016,0014,40
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker: Hausbesuche – Nebengebühren
  • PVO: Private Krankenversicherung – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum oberen Rahmenbetrag.
  • PVU: Private Krankenversicherung – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum unteren Rahmenbetrag.
  • BHS: Beihilfestellen – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum unteren Rahmenbetrag (max. bis zum analogen Schwellenwert der GOÄ).
  • POS: Post-Beamten Krankenkasse B – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum unteren GebüH-Rahmen (max. bis zum 1.9-fachen bzw. 1.15-fachen Satz der GOÄ, je nachdem, ob es sich um persönliche- oder Labor-Leistungen handelt).


Heilpraktiker nehmen im Falle einer individuellen Anreise – ähnlich wie bei einer Beratung an Sonn- und Feiertagen oder der Beratung bei Nacht – erhöhten Aufwand für ihre Patienten in Kauf, während ihnen zudem eigene Kosten entstehen.

Folglich werden diese Eigenkosten berechnet. Entfernung, Anreisedauer und die Art der Anreise entscheiden dabei, inwieweit Heilpraktiker ihre eigenen Auslagen geltend machen.


Was ist das Heilpraktiker Gebührenverzeichnis?

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker listet sämtliche Leistungen und Tätigkeiten von Heilpraktikern übersichtlich in Form von Listen und Tabellen auf. Es liefert demnach grundsätzlich einen guten Überblick für Patienten, was Kosten, Therapiemaßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten betrifft.

Dieses Video erklärt in 2 Minuten, warum das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker jedoch Vor- und Nachteile mitbringt – sowohl für Patienten als auch für Heilpraktiker.

Was ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker?

Rechtlich unwirksam

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ist rechtlich nicht bindend, weshalb Heilpraktiker grundsätzlich frei über ihre Honorargestaltung entscheiden dürfen.

Kosten-Rahmen veraltet

Die Kostenrahmen-Beträge im GebüH wurden seit 2013 nicht mehr angepasst, weshalb die tatsächlichen Kosten, die durch Heilpraktiker-Leistungen anfallen, zumeist höher sind.

Erstattungen geringer

Da sich viele Krankenversicherer jedoch am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker orientieren, fallen Erstattungen in der Regel vergleichsweise geringer aus.

Patient zahlt Differenz

Angesichts veralteter, nicht mehr zeitgemäßer Rahmen-Beträge, die in der Regel zu gering angesetzt sind, muss die Differenz vom Patienten beglichen werden.

Keine Übernahme

Gesetzliche Krankenversicherer bzw. Krankenkassen übernehmen in den allermeisten Fällen gar keine Kosten für Heilpraktiker und Naturheilkunde.

Zusatzversicherung

Eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker kann oftmals eine Kosten-sparende Lösung sein – insbesondere für diejenigen, die gesetzlich krankenversichert sind.