Der Abrechnungsfall Hausbesuch dringend nach Ziffer 9.2 der Heilpraktiker Gebührenordnung definiert die Leistung von Heilpraktikern, welche – zumeist sehr kurzfristig – innerhalb der Wohnstätte eines Patienten erbracht wird.
Sie findet hiernach sowohl außerhalb der regulären Öffnungszeiten als auch auch abseits des gewöhnlichen Therapieortes (Praxis) statt, während sie gleichzeitig einen dringenden Charakter hat.
Die Gründe für einen dringenden Hausbesuch können sehr verschiedenen sein und demnach unterschiedliche Faktoren eines Notfalls aufweisen – körperlich wie auch emotional. Folglich werden vor Ort unter Umständen Naturheilverfahren, eine Beratung, beruhigende Maßnahmen, Trauerunterstützung oder ähnliche Handlungen durchgeführt.
Heilpraktiker nehmen hohen Aufwand auf sich, wenn sie Patienten zu Hause betreuen. Daher kann ein dringender Hausbesuch – laut Heilpraktiker Gebührenverzeichnis – gesondert abgerechnet werden.
Hausbesuch
Leistung | Ziffer | Preis € | PVO | PVU | BHS | POS |
---|---|---|---|---|---|---|
Hausbesuch bei Tag | 9.1 | 21,50 – 29,50 | 29,50 | 21,50 | 24,00 | 21,60 |
Hausbesuch dringend | 9.2 | 24,00 – 32,00 | 32,00 | 24,00 | 26,00 | 23,40 |
Hausbesuch bei Nacht | 9.3 | 27,50 – 36,50 | 36,50 | 27,50 | 29,00 | 26,10 |
- PVO: Private Krankenversicherung – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum oberen Rahmenbetrag.
- PVU: Private Krankenversicherung – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum unteren Rahmenbetrag.
- BHS: Beihilfestellen – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum unteren Rahmenbetrag (max. bis zum analogen Schwellenwert der GOÄ).
- POS: Post-Beamten Krankenkasse B – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum unteren GebüH-Rahmen (max. bis zum 1.9-fachen bzw. 1.15-fachen Satz der GOÄ, je nachdem, ob es sich um persönliche- oder Labor-Leistungen handelt).
Dasselbe gilt auch bei ähnlichen Fallbeispielen, wie zum Beispiel bei einer Beratung außerhalb Sprechstunden und der Beratung an Sonn- und Feiertagen.
Im Übrigen auch dann, wenn diese über digitale Kommunikationswege oder telefonisch abgewickelt werden.
Was ist das Heilpraktiker Gebührenverzeichnis?
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker listet sämtliche Leistungen und Tätigkeiten von Heilpraktikern übersichtlich in Form von Listen und Tabellen auf. Es liefert demnach grundsätzlich einen guten Überblick für Patienten, was Kosten, Therapiemaßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten betrifft.
Dieses Video erklärt in 2 Minuten, warum das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker jedoch Vor- und Nachteile mitbringt – sowohl für Patienten als auch für Heilpraktiker.
1.
Rechtlich unwirksam
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ist rechtlich nicht bindend, weshalb Heilpraktiker grundsätzlich frei über ihre Honorargestaltung entscheiden dürfen.
2.
Kosten-Rahmen veraltet
Die Kostenrahmen-Beträge im GebüH wurden seit 2013 nicht mehr angepasst, weshalb die tatsächlichen Kosten, die durch Heilpraktiker-Leistungen anfallen, zumeist höher sind.
3.
Erstattungen geringer
Da sich viele Krankenversicherer jedoch am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker orientieren, fallen Erstattungen in der Regel vergleichsweise geringer aus.
4.
Patient zahlt Differenz
Angesichts veralteter, nicht mehr zeitgemäßer Rahmen-Beträge, die in der Regel zu gering angesetzt sind, muss die Differenz vom Patienten beglichen werden.
5.
Keine Übernahme
Gesetzliche Krankenversicherer bzw. Krankenkassen übernehmen in den allermeisten Fällen gar keine Kosten für Heilpraktiker und Naturheilkunde.
6.
Zusatzversicherung
Eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker kann oftmals eine Kosten-sparende Lösung sein – insbesondere für diejenigen, die gesetzlich krankenversichert sind.