Beratung außerhalb Sprechstunden: Ziffer 6

Die Beratung außerhalb Sprechstunden nach Ziffer 6 der Heilpraktiker Gebührenordnung (GebüH) definiert die Empfehlungen eines Heilpraktikers, die außerhalb der regulären Sprechstunden (Öffnungszeiten) gemacht werden.

Angesichts des erhöhten Aufwands, den Heilpraktiker für ihre Patienten auf sich nehmen, sind die Kosten etwas höher als bei einer gewöhnlichen Beratung während der regulären Sprechstunden.

Je nachdem, ob die Beratung außerhalb Sprechstunden per Telefon, über digitale Kommunikationsformen, auf Hausbesuch oder in der Praxis stattfindet, kann diese ebenfalls eine Untersuchung beinhalten.

Findet diese nach 20 Uhr statt, fällt sie hingegen in den Abrechnungsbereich Beratung bei Nacht (Ziffer 7). Kommt es an Sonn- und Feiertagen zum Austausch zwischen Heilpraktikern und Patienten gilt wiederum Ziffer 8 vom Heilpraktiker Gebührenverzeichnis:

Die Beratung an Sonn- und Feiertagen.


Beratung außerhalb Sprechstunden: Kosten & Erstattung

Preisrahmen in €PVOPVUBHSPOS
17,00 – 24,5017,8014,8013,0011,70
Heilpraktiker – Beratung außerhalb Sprechstunden: Kosten & Erstattung (GebüH Richtwerte)
  • PVO: Private Krankenversicherung – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum oberen Rahmenbetrag.
  • PVU: Private Krankenversicherung – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum unteren Rahmenbetrag.
  • BHS: Beihilfestellen – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum unteren Rahmenbetrag (max. bis zum analogen Schwellenwert der GOÄ).
  • POS: Post-Beamten Krankenkasse B – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum unteren GebüH-Rahmen (max. bis zum 1.9-fachen bzw. 1.15-fachen Satz der GOÄ, je nachdem, ob es sich um persönliche- oder Labor-Leistungen handelt).


Was ist das Heilpraktiker Gebührenverzeichnis?

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker listet sämtliche Leistungen und Tätigkeiten von Heilpraktikern übersichtlich in Form von Listen und Tabellen auf. Es liefert demnach grundsätzlich einen guten Überblick für Patienten, was Kosten, Therapiemaßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten betrifft.

Dieses Video erklärt in 2 Minuten, warum das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker jedoch Vor- und Nachteile mitbringt – sowohl für Patienten als auch für Heilpraktiker.

Was ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker?

Rechtlich unwirksam

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ist rechtlich nicht bindend, weshalb Heilpraktiker grundsätzlich frei über ihre Honorargestaltung entscheiden dürfen.

Kosten-Rahmen veraltet

Die Kostenrahmen-Beträge im GebüH wurden seit 2013 nicht mehr angepasst, weshalb die tatsächlichen Kosten, die durch Heilpraktiker-Leistungen anfallen, zumeist höher sind.

Erstattungen geringer

Da sich viele Krankenversicherer jedoch am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker orientieren, fallen Erstattungen in der Regel vergleichsweise geringer aus.

Patient zahlt Differenz

Angesichts veralteter, nicht mehr zeitgemäßer Rahmen-Beträge, die in der Regel zu gering angesetzt sind, muss die Differenz vom Patienten beglichen werden.

Keine Übernahme

Gesetzliche Krankenversicherer bzw. Krankenkassen übernehmen in den allermeisten Fällen gar keine Kosten für Heilpraktiker und Naturheilkunde.

Zusatzversicherung

Eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker kann oftmals eine Kosten-sparende Lösung sein – insbesondere für diejenigen, die gesetzlich krankenversichert sind.