Der Hausbesuch bei Nacht nach Ziffer 9.3 im Heilpraktiker Gebührenverzeichnis definiert die Leistung eines Heilpraktikers, die beim Patienten vor Ort – bzw. innerhalb seiner Wohnstätte – erbracht wird.
Sie findet demnach nicht nur außerhalb der regulären Öffnungszeiten statt, sondern auch abseits des gewöhnlichen Therapieortes (Praxis).
Untersuchungen können ein Teil davon sein – wie zum Beispiel die Eingehende Untersuchung oder die Homöopathische Anamnese. Weiter sind auch die Durchführung von Therapiemaßnahmen bzw. Naturheilverfahren sowie eine Beratung möglich.
Heilpraktiker nehmen hohen Aufwand auf sich, wenn sie Patienten zu Hause betreuen. Demnach kann der Hausbesuch bei Nacht – laut Heilpraktiker Gebührenordnung – separat abgerechnet werden.
Hausbesuch
Leistung | Ziffer | Preis € | PVO | PVU | BHS | POS |
---|---|---|---|---|---|---|
Hausbesuch bei Tag | 9.1 | 21,50 – 29,50 | 29,50 | 21,50 | 24,00 | 21,60 |
Hausbesuch dringend | 9.2 | 24,00 – 32,00 | 32,00 | 24,00 | 26,00 | 23,40 |
Hausbesuch bei Nacht | 9.3 | 27,50 – 36,50 | 36,50 | 27,50 | 29,00 | 26,10 |
- PVO: Private Krankenversicherung – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum oberen Rahmenbetrag.
- PVU: Private Krankenversicherung – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum unteren Rahmenbetrag.
- BHS: Beihilfestellen – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum unteren Rahmenbetrag (max. bis zum analogen Schwellenwert der GOÄ).
- POS: Post-Beamten Krankenkasse B – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum unteren GebüH-Rahmen (max. bis zum 1.9-fachen bzw. 1.15-fachen Satz der GOÄ, je nachdem, ob es sich um persönliche- oder Labor-Leistungen handelt).
Gerade Nachts entsteht ein Mehraufwand – ähnlich wie bei einer Beratung außerhalb Sprechstunden und der Beratung an Sonn- und Feiertagen.
Auch dann, wenn diese telefonisch oder über digitale Kommunikationswege durchgeführt werden.
Was ist das Heilpraktiker Gebührenverzeichnis?
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker listet sämtliche Leistungen und Tätigkeiten von Heilpraktikern übersichtlich in Form von Listen und Tabellen auf. Es liefert demnach grundsätzlich einen guten Überblick für Patienten, was Kosten, Therapiemaßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten betrifft.
Dieses Video erklärt in 2 Minuten, warum das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker jedoch Vor- und Nachteile mitbringt – sowohl für Patienten als auch für Heilpraktiker.
1.
Rechtlich unwirksam
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ist rechtlich nicht bindend, weshalb Heilpraktiker grundsätzlich frei über ihre Honorargestaltung entscheiden dürfen.
2.
Kosten-Rahmen veraltet
Die Kostenrahmen-Beträge im GebüH wurden seit 2013 nicht mehr angepasst, weshalb die tatsächlichen Kosten, die durch Heilpraktiker-Leistungen anfallen, zumeist höher sind.
3.
Erstattungen geringer
Da sich viele Krankenversicherer jedoch am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker orientieren, fallen Erstattungen in der Regel vergleichsweise geringer aus.
4.
Patient zahlt Differenz
Angesichts veralteter, nicht mehr zeitgemäßer Rahmen-Beträge, die in der Regel zu gering angesetzt sind, muss die Differenz vom Patienten beglichen werden.
5.
Keine Übernahme
Gesetzliche Krankenversicherer bzw. Krankenkassen übernehmen in den allermeisten Fällen gar keine Kosten für Heilpraktiker und Naturheilkunde.
6.
Zusatzversicherung
Eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker kann oftmals eine Kosten-sparende Lösung sein – insbesondere für diejenigen, die gesetzlich krankenversichert sind.