Die Eingehende Untersuchung eines Heilpraktikers definiert eine – das gewöhnliche Maß übersteigende – Untersuchung.
Sie dient zur ausführlichen Lokalisierung von Beeinträchtigungen bzw. Erkrankungen und symptomatischen Beschwerden.
Im Zuge einer Eingehenden Untersuchung nach Ziffer 1 der Heilpraktiker Gebührenverordnung (GebüH) werden von einem Heilpraktiker verschiedene Maßnahmen zur Diagnose genutzt, während die systematische Befragung des Patienten ebenfalls eine Rolle spielt, um dessen Gesundheitszustand zu ermitteln.
Hierzu gehört – neben der Aufnahme von körperlichen Beschwerden – ebenfalls die Ermittlung von traumatischen Erlebnissen und emotionalen Leiden, zumal diese bei einer ganzheitlichen Therapie eine erhebliche Rolle spielen können.
Naturheilkundliche Behandlungen bzw. Naturheilverfahren können erst dann von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern durchgeführt werden, wenn eine erste eingehende Untersuchung bzw. die Homöopathische Anamnese erfolgt ist.
Eingehende Untersuchung: Kosten & Erstattung
Preisrahmen in € | PVO | PVU | BHS | POS |
---|---|---|---|---|
12,30 – 20,50 | 13,41 | 12,30 | 12,50 | 11,25 |
- PVO: Private Krankenversicherung – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum oberen Rahmenbetrag.
- PVU: Private Krankenversicherung – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum unteren Rahmenbetrag.
- BHS: Beihilfestellen – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum unteren Rahmenbetrag (max. bis zum analogen Schwellenwert der GOÄ).
- POS: Post-Beamten Krankenkasse B – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum unteren GebüH-Rahmen (max. bis zum 1.9-fachen bzw. 1.15-fachen Satz der GOÄ, je nachdem, ob es sich um persönliche- oder Labor-Leistungen handelt).
Was ist das Heilpraktiker Gebührenverzeichnis?
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker listet sämtliche Leistungen und Tätigkeiten von Heilpraktikern übersichtlich in Form von Listen und Tabellen auf. Es liefert demnach grundsätzlich einen guten Überblick für Patienten, was Kosten, Therapiemaßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten betrifft.
Dieses Video erklärt in 2 Minuten, warum das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker jedoch Vor- und Nachteile mitbringt – sowohl für Patienten als auch für Heilpraktiker.
1.
Rechtlich unwirksam
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ist rechtlich nicht bindend, weshalb Heilpraktiker grundsätzlich frei über ihre Honorargestaltung entscheiden dürfen.
2.
Kosten-Rahmen veraltet
Die Kostenrahmen-Beträge im GebüH wurden seit 2013 nicht mehr angepasst, weshalb die tatsächlichen Kosten, die durch Heilpraktiker-Leistungen anfallen, zumeist höher sind.
3.
Erstattungen geringer
Da sich viele Krankenversicherer jedoch am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker orientieren, fallen Erstattungen in der Regel vergleichsweise geringer aus.
4.
Patient zahlt Differenz
Angesichts veralteter, nicht mehr zeitgemäßer Rahmen-Beträge, die in der Regel zu gering angesetzt sind, muss die Differenz vom Patienten beglichen werden.
5.
Keine Übernahme
Gesetzliche Krankenversicherer bzw. Krankenkassen übernehmen in den allermeisten Fällen gar keine Kosten für Heilpraktiker und Naturheilkunde.
6.
Zusatzversicherung
Eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker kann oftmals eine Kosten-sparende Lösung sein – insbesondere für diejenigen, die gesetzlich krankenversichert sind.