Heilpraktiker gehören zu den ausgebildeten Spezialisten der Alternativen Medizin. Sie sind demnach heilkundlich tätig, indem sie Erkrankungen diagnostizieren und behandeln.
Im Vordergrund des Tätigkeitsbereichs stehen dabei Behandlungsmethoden, welche Naturheilkunde und Volksmedizin zugeordnet werden. Sie ergänzen demnach das medizinische Angebot.
Heilpraktiker orientieren sich grundsätzlich an den Gesetzmäßigkeiten der Natur, anhand von medizinischen Studien und der Erfahrungsheilkunde.
Im Vergleich zur Schulmedizin betrachten sie Körper, Geist und Seele als ganzheitliches System und versuchen, den tieferliegenden Ursachen auf den Grund zu gehen.
Die Schwerpunkte einer Heilpraktiker-Tätigkeit können von Heilpraktiker zu Heilpraktiker verschieden sein, zumal es eine Vielzahl an alternativen Behandlungsmöglichkeiten gibt.
So durchläuft zwar jeder rechtmäßige Heilpraktiker eine Grundausbildung und schließt eine Heilpraktiker-Prüfung ab, die sämtliche Themenbereiche abdeckt.
Inwieweit sich Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker hinterher darüber hinaus weiterbilden oder gar spezialisieren, bleibt jedoch jedem selbst überlassen – insofern die ausgeführten Praktiken innerhalb dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen liegen.
Welche Aufgaben hat ein Heilpraktiker?
Die Hauptaufgabe von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern liegt darin, die Ursachen von körperlichen und seelischen bzw. mentalen Leiden zu erkennen. Denn nur wenn erkannt wird, wie genau das Problem zu Stande kam, lassen sich die Beschwerden im Anschluss ursachengemäß therapieren.
Demnach beginnt die Arbeit eines Heilpraktikers in der Regel mit einer Erstuntersuchung. Zur Lokalisierung sowie für die anschließende Behandlung einer Beeinträchtigung ist eine sorgfältige Anamnese wichtig.
Während der Anamnese (Erinnerung) erfolgt eine systematische Befragung des Patienten, um dessen Gesundheitszustand zu ermitteln. Dazu gehört im Falle einer Heilpraktiker-Behandlung auch die Ermittlung von traumatischen Erlebnissen und emotionalen Leiden, da diese bei einer ganzheitlichen Therapie eine erhebliche Rolle spielen können.
Neben der Anamnese ziehen Heilpraktiker auch klinische Daten zu Rate. So wie bei einer schulmedizinischen Therapie können zudem Blutuntersuchungen, Abhören und Abklopfen der ersten Beurteilung dienen.
Sobald sich der Heilpraktiker ein möglichst ausführliches Bild von der Situation des Patienten machen konnte, folgt die eigentliche heilkundliche Behandlung.
Für die Therapie können Heilpraktiker dann auf ein ganzes Arsenal an naturheilkundlichen Maßnahmen zurückgreifen, zumal die meisten Behandlungsformen auf langjährigen Erfahrungen und Studien basieren.
Folgende Therapien können Heilpraktiker zum Beispiel durchführen:
- Phytotherapie
- Akupunktur
- Aderlass
- Homöopathie
- Chiropraktik
- Osteopathie
- Physiotherapie
- Bioenergetik
- Bachblütentherapie
- Magnetfeldtherapie
- Lymphdrainage
- Massagen
- Anthroposophische Heilkunde
- Aromatherapie
- Ausleitende Verfahren
- Colon-Hydro-Therapie
- Ayurveda
- Traditionelle Chinesische Medizin
- Blutegeltherapie
- Autogenes Training
- Atemtherapie
- Inhalationen
- Bioresonanztherapie
- Farbtherapie
- Kinesiologie
- Wirbelsäulentherapie
- Entsäuerungstherapie
- Ernährungsberatung
- Trauma-/ Trauerarbeit
Tatsächlich ergeben sich im Heilpraktiker-Beruf jedoch noch viele weitere Therapiemöglichkeiten.
Neben der Haupttätigkeit von Heilpraktikern – also der Behandlung von Patienten – haben diese allerdings auch zahlreiche organisatorische Aufgaben zu erledigen.
Hierzu gehören unter anderem die Dokumentation von Behandlungsabläufen, Terminvereinbarung, die Erweiterung von Praxis-Geräten und Ausstattung sowie das Pflegen der eigenen Buchhaltung.
Was macht ein Heilpraktiker nicht?
Heilpraktiker dürfen – im Vergleich zu Ärzten – keine verschreibungspflichtigen Medikamente oder Betäubungsmittel verordnen.
Der rechtliche Status von Heilpraktikern ist grundsätzlich durch das Heilpraktiker-Gesetz (HeilprG) geregelt. Darüber hinaus existieren noch einige weitere Gesetze, welche die Befugnisse von Heilpraktikern einschränken.
So zum Beispiel das Infektionsgesetz, welches es Heilpraktikern verbietet, bestimmte Infektionskrankheiten zu behandeln. Hierzu gehören beispielsweise Erkrankungen wie Cholera, Diphterie, Masern sowie diverse Geschlechtskrankheiten.
Zudem dürfen Heilpraktiker nicht Geburtshilfe leisten, während auch die Zahnheilkunde und das Röntgen untersagt sind. Weiter darf auch der Tod nicht durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker festgestellt werden.
Wo kann ein Heilpraktiker arbeiten?
Ein Heilpraktiker kann sowohl in seiner eigenen Praxis arbeiten als auch in einer anderen Praxis angestellt sein.
Während selbstständige Heilpraktiker ihren eigenen Kundenstamm betreuen, muss eine Anstellung nicht unbedingt zwangsläufig im Betrieb eines anderen Heilpraktikers ausgeübt werden.
Denn eine Tätigkeit in einer physiotherapeutischen Einrichtung ist zum Beispiel ebenfalls möglich. Doch auch Ärzte setzen immer öfter auf die Unterstützung von Heilpraktikern in Praxen, Gesundheits- und Rehabilitationszentren.
Werden Heilpraktiker-Kosten durch Krankenkassen übernommen?
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker.
Private Krankenversicherungen bieten hingegen innerhalb mancher Tarife eine Kostenübernahme an. Jedoch bestimmen im Einzelfall die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers, in welchem Umfang die Kosten für eine Behandlung durch einen Heilpraktiker übernommen werden.
Wer Wert auf die Behandlung durch Heilpraktiker legt, sollte demnach bereits vor Abschluss des Vertrags darauf achten, ob jener die Therapiekosten übernimmt.
Können Betroffene nicht von einer Übernahme der Kosten durch die private Krankenversicherung profitieren, lohnt sich in vielen Fällen eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung.
Heilpraktiker-Zusatzversicherungen übernehmen bzw. bezuschussen die Kosten vieler alternativer Heilmethoden. Hierbei halten sich die Versicherer zumeist an die Leistungen, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegt sind.
Es ist jedoch auch möglich, dass die Versicherer ein eigenes Leistungsverzeichnis haben. Es ist demnach empfehlenswert, verschiedene Tarife zu vergleichen, damit ein Angebot gefunden werden kann, das alle Wunschbehandlungen berücksichtigt.
Wie rechnet ein Heilpraktiker ab?
Heilpraktiker rechnen ihre Leistungen gemäß dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ab. So wie bei Ärzten und Zahnärzten werden auch Heilpraktikern Gebührenordnungen zu Grunde gelegt.
Die GebüH listet folglich durchschnittliche Sätze als Berechnungsgrundlage für die verschiedenen Behandlungsmethoden auf.
Dennoch ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker rechtlich nicht bindend sowie auch ein wenig in die Jahre gekommen.
Grundsätzlich heißt es jedoch:
Wenn für die Behandlung vorher kein Honorar vereinbart wurde, gilt das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker – im Sinne von § 612 Absatz 2 BGB. – als „übliche Vergütung“ angemessen.
Darüber hinaus kann ein Heilpraktiker jedoch auch ein Wegegeld sowie eine Notfallgebühr geltend machen.
Wie wird man Heilpraktiker?
Wer Heilpraktiker werden möchte, muss eine Heilpraktiker-Ausbildung absolvieren. Die Ausbildung zum Heilpraktiker kann bei verschiedenen privaten Institutionen abgeschlossen werden.
Alle Heilpraktiker Schulen bieten zukünftigen Heilpraktikern verschiedene Lehrgänge an, die in Form von Abendkursen, Teilzeit sowie Vollzeit durchlaufen werden können.
Auch ein Fernstudium ist möglich.
Am Ende wird dann die Heilpraktiker-Prüfung beim Gesundheitsamt abgelegt, um eine Zulassung zu erhalten. Die Bezeichnung „Heilpraktiker“ ist nämlich seit dem Ende der 30er-Jahre ein geschützter Begriff.
Ausbildung zum Heilpraktiker
Wer den Heilpraktiker-Beruf ausüben möchte, muss sich auf die Heilpraktiker-Prüfung beim Gesundheitsamt vorbereiten.
Seriöse Ausbildungen dauern demnach zumeist zwischen 12 und 36 Monaten.
Folgende Voraussetzungen hat die Ausbildung zum Heilpraktiker:
- Mindestalter (Prüfungszeitpunkt): 25 Jahre
- Schulabschluss
- Einwandfreies Führungszeugnis
- Gesundheitszeugnis (Attest)
- Gültige Aufenthalts- / Arbeitserlaubnis
Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungsinhalte und die Dauer einer Heilpraktiker-Ausbildung können – je nach Leistungsträger – unterschiedlich sein, obwohl es das deutsche Heilpraktikergesetz bereits seit 80 Jahren gibt.
Da es sich bei Heilpraktikerschulen um private Einrichtungen handelt, kann es sich lohnen, die Bildungsangebote untereinander zu vergleichen. So lässt sich sicherstellen, dass alle gewünschten Inhalte vermittelt werden.
Darüber hinaus gibt es auch spezialisierte Schulen und Ausbildungsgänge, die Interessierte lediglich auf die Prüfung beim Gesundheitsamt vorbereiten.
Wie viel verdient ein Heilpraktiker?
Ein Heilpraktiker mit eigener Praxis verdient durchschnittlich zwischen 24.000 und 59.000 Euro im Jahr. Das Jahresgehalt ist von der Berufserfahrung, dem Kundestamm, dem Sitz und einigen weiteren Faktoren abhängig.
Bei etablierten Praxen ist ein Bruttoverdienst von 40.000 Euro durchaus realistisch.
Der Umfang der Tätigkeit und eine Spezialisierung auf gewisse Therapiebereiche können ebenfalls eine Rolle spielen.
Berufsaussichten für Heilpraktiker
Die Berufsaussichten für Heilpraktiker sind heutzutage sehr gut, zumal sich immer mehr Menschen für ganzheitliche Therapien der Alternativen Medizin interessieren.
Des Weiteren hat der Berufszweig in den vergangenen Jahren eine stark wachsende Akzeptanz erfahren, während sich auch schulmedizinische Einrichtungen teilweise gegenüber der Naturheilkunde öffnen.
Folglich ergeben sich in Zukunft auch immer mehr Möglichkeiten für Heilpraktiker, ihren Beruf in unterschiedlicher Form auszuüben.
Die meisten Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind jedoch selbstständig mit eigener Praxis tätig. Folglich hängen die Berufsaussichten auch immer von weiteren Aspekten, wie den Selbstkosten, der Konkurrenz und einer Spezialisierung, ab.