Die Eingehende Beratung nach Ziffer 4 im Heilpraktiker Gebührenverzeichnis (GebüH) definiert eine Beratung, die das gewöhnliche Maß übersteigt.
Sie weist mindestens eine Dauer von 10 Minuten auf und schließt nicht selten ebenfalls eine Untersuchung durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker mit ein.
Die sogenannte Kurze Information – im GebüH unter Ziffer 3 abgelegt – ist demnach in keiner Weise mit der eingehenden Beratung zu vergleichen.
Heilpraktiker sind ausgebildete Spezialisten der Alternativen Medizin. Eine Heilpraktiker Beratung orientiert sich an den Gesetzmäßigkeiten der Natur, anhand von medizinischen Studien und der Erfahrungsheilkunde.
Im Vergleich zur Schulmedizin betrachten Heilpraktiker Körper, Geist und Seele als ganzheitliches System und versuchen, den tieferliegenden Ursachen auf den Grund zu gehen. Eine Eingehende Beratung zielt folglich auf holistische Lösungsansätze ab, die in darauffolgenden Sitzungen mit Hilfe von Naturheilverfahren umgesetzt werden.
Somit kommen während der Beratung durch einen Heilpraktiker zum Beispiel verschiedene Behandlungsmöglichkeiten zur Sprache, welche die individuelle Situation des Patienten betreffen.
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Eingehende Beratung: Kosten & Erstattung
Preisrahmen in € | PVO | PVU | BHS | POS |
---|---|---|---|---|
16,40 – 22,00 | 20,10 | 16,40 | 18,50 | 16,65 |
- PVO: Private Krankenversicherung – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum oberen Rahmenbetrag.
- PVU: Private Krankenversicherung – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum unteren Rahmenbetrag.
- BHS: Beihilfestellen – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum unteren Rahmenbetrag (max. bis zum analogen Schwellenwert der GOÄ).
- POS: Post-Beamten Krankenkasse B – Erfahrungsgemäße Erstattung bis zum unteren GebüH-Rahmen (max. bis zum 1.9-fachen bzw. 1.15-fachen Satz der GOÄ, je nachdem, ob es sich um persönliche- oder Labor-Leistungen handelt).
Was ist das Heilpraktiker Gebührenverzeichnis?
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker listet sämtliche Leistungen und Tätigkeiten von Heilpraktikern übersichtlich in Form von Listen und Tabellen auf. Es liefert demnach grundsätzlich einen guten Überblick für Patienten, was Kosten, Therapiemaßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten betrifft.
Dieses Video erklärt in 2 Minuten, warum das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker jedoch Vor- und Nachteile mitbringt – sowohl für Patienten als auch für Heilpraktiker.
1.
Rechtlich unwirksam
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ist rechtlich nicht bindend, weshalb Heilpraktiker grundsätzlich frei über ihre Honorargestaltung entscheiden dürfen.
2.
Kosten-Rahmen veraltet
Die Kostenrahmen-Beträge im GebüH wurden seit 2013 nicht mehr angepasst, weshalb die tatsächlichen Kosten, die durch Heilpraktiker-Leistungen anfallen, zumeist höher sind.
3.
Erstattungen geringer
Da sich viele Krankenversicherer jedoch am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker orientieren, fallen Erstattungen in der Regel vergleichsweise geringer aus.
4.
Patient zahlt Differenz
Angesichts veralteter, nicht mehr zeitgemäßer Rahmen-Beträge, die in der Regel zu gering angesetzt sind, muss die Differenz vom Patienten beglichen werden.
5.
Keine Übernahme
Gesetzliche Krankenversicherer bzw. Krankenkassen übernehmen in den allermeisten Fällen gar keine Kosten für Heilpraktiker und Naturheilkunde.
6.
Zusatzversicherung
Eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker kann oftmals eine Kosten-sparende Lösung sein – insbesondere für diejenigen, die gesetzlich krankenversichert sind.